Barrierefreiheit im digitalen Raum ermöglicht es allen Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, digitale Inhalte und Dienstleistungen uneingeschränkt zu nutzen. Sie ist nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für Teilhabe und Chancengleichheit in der modernen Gesellschaft.

Das Internet hat sich zu einem zentralen Bestandteil des Alltags entwickelt. Menschen informieren sich online, erledigen Behördengänge oder kaufen Produkte und Dienstleistungen. Wenn digitale Inhalte nicht barrierefrei gestaltet sind, werden viele Personen von diesen grundlegenden Aktivitäten ausgeschlossen. Besonders betroffen sind Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen.

Barrierefreiheit bietet jedoch nicht nur Vorteile für einzelne Nutzer:innen. Unternehmen und Organisationen profitieren ebenfalls von zugänglichen digitalen Angeboten. Eine größere Zielgruppe, eine bessere Nutzererfahrung und höhere Reichweiten sind direkte Folgen barrierefreier Gestaltung. Zudem senken barrierefreie Websites die Hürde, auch von Personen mit geringeren technischen Fähigkeiten genutzt zu werden.

Schließlich ist Barrierefreiheit nicht nur eine soziale Verantwortung, sondern auch eine gesetzliche Anforderung. Mit der Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) gewinnt das Thema weiter an Bedeutung. Es ist ein zentraler Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft.

Überblick über das bevorstehende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie 2019/882, bekannt als European Accessibility Act (EAA), in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen festzulegen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern.

Definition und Ziele der Barrierefreiheit im Web

Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte und Anwendungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dabei geht es darum, Hindernisse abzubauen, die den Zugang zu Informationen und Funktionen erschweren oder unmöglich machen könnten.

Die zentrale Zielsetzung der Barrierefreiheit ist die Förderung der Inklusion im digitalen Raum. Das Internet soll für Menschen mit Behinderungen ebenso nutzbar sein wie für Menschen ohne Einschränkungen. Dies schließt eine Vielzahl von Bedürfnissen ein, wie die Anpassung von Textgrößen für Personen mit Sehbeeinträchtigungen, die Bereitstellung von Untertiteln für hörgeschädigte Menschen oder die Unterstützung durch Tastatursteuerung für Nutzer:innen mit motorischen Einschränkungen.

Ein weiteres Ziel der Barrierefreiheit ist die Sicherstellung von Gleichberechtigung. Durch eine barrierefreie Gestaltung wird verhindert, dass bestimmte Gruppen ausgeschlossen werden. Dies ist nicht nur ein moralischer Anspruch, sondern auch ein Beitrag zur gesellschaftlichen Gerechtigkeit.

Barrierefreiheit im Web trägt zudem zur Verbesserung der allgemeinen Nutzererfahrung bei. Viele Funktionen, die speziell zur Unterstützung von Menschen mit Einschränkungen entwickelt wurden, bieten auch anderen Nutzern Vorteile. So profitieren beispielsweise ältere Menschen, die weniger technikaffin sind, von klar strukturierten und leicht bedienbaren Webseiten.

Letztlich unterstützt Barrierefreiheit Unternehmen und Organisationen dabei, ihre Reichweite zu erhöhen und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ohne diese rechtlichen Vorgaben hier bereits im Detail zu betrachten. Das Thema ist ein zentraler Bestandteil einer nachhaltigen und zukunftsfähigen digitalen Strategie.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren vier grundlegende Prinzipien, die den Rahmen für barrierefreies Design und barrierefreie Entwicklung bilden. Diese Prinzipien stellen sicher, dass digitale Inhalte und Anwendungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind.

Wahrnehmbarkeit

Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit verlangt, dass Informationen und Benutzeroberflächenelemente auf eine Weise präsentiert werden, die von allen Nutzer:innen wahrgenommen werden können. Dies bedeutet, dass Inhalte unabhängig von Sinneseinschränkungen zugänglich sein müssen. Beispiele dafür sind:

  • Alternativtexte für Bilder, die von Screenreadern vorgelesen werden können.
  • Untertitel oder Transkripte für audiovisuelle Inhalte.
  • Hohe Kontraste und skalierbarer Text für Personen mit Sehbeeinträchtigungen.

Bedienbarkeit

Bedienbarkeit stellt sicher, dass Nutzer:innen mit verschiedenen Eingabemethoden auf eine Website zugreifen können. Inhalte und Navigation dürfen keine Hindernisse darstellen. Zu den Maßnahmen gehören:

  • Vollständige Steuerbarkeit per Tastatur, ohne Maus.
  • Vermeidung von zeitbasierten Aktionen, die bestimmte Nutzergruppen benachteiligen könnten.
  • Implementierung von Mechanismen, um die Navigation und Interaktion zu erleichtern, wie Sprungmarken oder sichtbare Fokusindikatoren.

Verständlichkeit

Das Prinzip der Verständlichkeit zielt darauf ab, dass Inhalte und die Bedienung einer Website für alle Nutzer:innen leicht zu verstehen sind. Dazu gehört:

  • Die Verwendung klarer und einfacher Sprache.
  • Eine konsistente Navigation und einheitliche Gestaltung von Bedienelementen.
  • Hinweise oder Erläuterungen bei Fehlern, wie bei der Eingabe in Formularfeldern.

Robustheit

Robustheit bedeutet, dass Inhalte so gestaltet werden, dass sie mit verschiedenen Technologien, einschließlich assistiver Technologien, kompatibel sind. Das Ziel ist, dass Inhalte und Funktionen auch bei zukünftigen technischen Entwicklungen zugänglich bleiben. Beispiele:

  • Verwendung von standardkonformem HTML und anderen Webtechnologien.
  • Sicherstellung, dass assistive Technologien wie Screenreader korrekt mit der Website interagieren können.

Diese Prinzipien bilden die Grundlage für die Schaffung barrierefreier digitaler Inhalte und Anwendungen. Sie sind eng miteinander verknüpft und stellen sicher, dass Barrierefreiheit in allen Aspekten der Webgestaltung berücksichtigt wird.

Einführung des BFSG und seine Bedeutung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es wurde eingeführt, um die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht umzusetzen und legt verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest. Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet vor allem Unternehmen und Organisationen im privaten Sektor, Barrierefreiheit in ihren digitalen Angeboten umzusetzen.

Zielsetzung des BFSG

Die Hauptziele des BFSG sind:

  • Förderung der Teilhabe: Menschen mit Behinderungen sollen uneingeschränkt Zugang zu digitalen Angeboten erhalten und aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.
  • Harmonisierung des Binnenmarkts: Einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen in der EU erleichtern Unternehmen die Entwicklung und Bereitstellung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen für den gesamten europäischen Markt.
  • Rechtssicherheit schaffen: Durch klare Vorgaben unterstützt das BFSG Unternehmen dabei, Barrierefreiheit systematisch umzusetzen und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.

Bedeutung des BFSG

Das BFSG hat weitreichende Implikationen für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik:

  • Für Menschen mit Behinderungen: Das Gesetz stärkt die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen und erleichtert den Zugang zu digitalen Angeboten, was deren soziale und berufliche Teilhabe fördert.
  • Für Unternehmen: Das BFSG schafft nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern auch neue Marktpotenziale. Barrierefreie Produkte und Dienstleistungen können eine breitere Zielgruppe erreichen und die Kundenzufriedenheit verbessern.
  • Für den technologischen Fortschritt: Barrierefreiheit fördert Innovationen und technische Entwicklungen, da neue Lösungen entwickelt werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
  • Für die Gesellschaft: Durch die Verankerung von Barrierefreiheit wird ein Bewusstsein für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschaffen und die Inklusion insgesamt gestärkt.

Das BFSG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit im digitalen Zeitalter. Es fordert von Unternehmen und Organisationen eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Gestaltung barrierefreier Angebote und setzt damit neue Standards für die digitale Zukunft.

Relevante Gesetze und Verordnungen im Überblick

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) steht im Zentrum eines rechtlichen Rahmens, der die Barrierefreiheit in der digitalen und physischen Welt regelt. Es ergänzt bestehende Gesetze und Verordnungen, die den barrierefreien Zugang zu Produkten und Dienstleistungen fördern. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelwerke vorgestellt, die im Zusammenhang mit dem BFSG von Bedeutung sind.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht um. Es legt spezifische Anforderungen an die Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen fest, die ab dem 28. Juni 2025 erfüllt sein müssen. Betroffen sind unter anderem digitale Angebote, Selbstbedienungsterminals, Telekommunikationsdienste und E-Commerce-Dienstleistungen.

Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Das BGG bildet seit 2002 die Grundlage für die Barrierefreiheit in Deutschland und definiert allgemeine Anforderungen an den Zugang zu öffentlich zugänglichen Infrastrukturen und Dienstleistungen. Es dient als Ergänzung zum BFSG, insbesondere für den öffentlichen Bereich.

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV 2.0)

Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für Informationstechnologien im öffentlichen Sektor. Sie verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Vorgaben basieren auf den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG schützt vor Diskriminierung aufgrund von Behinderungen und stärkt die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen, einschließlich digitaler Angebote.

UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-BRK, die 2009 in Deutschland in Kraft trat, verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Barrierefreiheit sicherzustellen. Artikel 9 der Konvention hebt die Bedeutung zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien hervor.

EU-Richtlinie 2016/2102 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Diese Richtlinie, auch als Web Accessibility Directive bekannt, gilt seit 2018 und verpflichtet öffentliche Einrichtungen in der EU zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote. Sie ergänzt die BITV 2.0 auf europäischer Ebene.

Weitere technische Standards und Normen

  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Die WCAG stellen die international anerkannten Standards für die Barrierefreiheit von Webinhalten dar.
  • ISO 30071-1: Diese Norm bietet Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Verknüpfung der Gesetze

Das BFSG wirkt als Bindeglied zwischen diesen nationalen und internationalen Regelwerken. Es schafft eine klare Linie zwischen den Anforderungen der EU und deren praktischer Umsetzung in Deutschland. Unternehmen und Organisationen sollten die genannten Gesetze und Standards im Zusammenhang betrachten, um ihre Pflichten umfassend zu erfüllen.

Diese rechtlichen Grundlagen bilden den Rahmen, innerhalb dessen Barrierefreiheit in Deutschland und Europa systematisch umgesetzt wird. Sie unterstreichen die Bedeutung, das Thema nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern als gesellschaftliche Verantwortung zu verstehen.

Betroffene Produkte und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) definiert klare Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in Verkehr gebracht oder erbracht werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass digitale und physische Angebote für alle Menschen, unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen, zugänglich sind.

Betroffene Produkte

Das BFSG deckt eine Vielzahl von Produkten ab, die im Alltag und in der Geschäftswelt eine zentrale Rolle spielen. Dazu gehören:

Hardware-Produkte:

  • Computer, Laptops und Tablets.
  • Smartphones und andere Mobilgeräte.
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang für Telekommunikationsdienste oder den Zugang zu audiovisuellen Medien.

Selbstbedienungsterminals:

  • Geldautomaten und Zahlungsterminals.
  • Fahrscheinautomaten und Check-in-Systeme.
  • Informations- und Orientierungssysteme in öffentlichen Räumen.

E-Book-Lesegeräte:

  • Geräte zur Nutzung von elektronischen Büchern, die barrierefrei gestaltet sein müssen.

Betroffene Dienstleistungen

Neben Produkten nimmt das BFSG eine Vielzahl von Dienstleistungen in den Fokus. Dazu zählen:

Telekommunikationsdienste:

  • Telefon- und Internetdienste, einschließlich Anwendungen zur Kommunikation (z. B. Videotelefonie).

Elektronische Geschäftsverkehrsdienste (E-Commerce):

  • Websites und mobile Anwendungen von Online-Shops.
  • Elektronische Buchungssysteme und Bezahlfunktionen.

Bankdienstleistungen:

  • Digitale Banklösungen wie Online-Banking und Mobile-Banking-Apps.
  • Selbstbedienungsterminals in Banken, z. B. für Kontoauszüge und Überweisungen.

Personenbeförderungsdienste:

  • Plattformen für die Buchung und Verwaltung von Transportleistungen.
  • Websites und mobile Anwendungen für Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Flugzeug.

Audiovisuelle Mediendienste:

  • Angebote wie Streaming-Plattformen, die barrierefreie Inhalte bereitstellen müssen.
  • Steuerungs- und Navigationsmöglichkeiten in Apps und Plattformen.

E-Books und entsprechende Software:

  • Elektronische Bücher und dazugehörige Anwendungen, die barrierefrei verfügbar sein müssen.

Ausnahmen und Übergangsregelungen

Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von einigen Anforderungen des BFSG ausgenommen. Diese Regelung soll die Belastung kleiner Unternehmen verringern, während größere Akteure stärker in die Pflicht genommen werden.

Bedeutung für Unternehmen

Für Hersteller, Anbieter und Dienstleister bedeutet das BFSG, dass Barrierefreiheit integraler Bestandteil der Produktentwicklung und Servicegestaltung wird. Dies erfordert nicht nur technische Anpassungen, sondern auch ein Umdenken in der Gestaltung und Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen.

Durch die klare Definition der betroffenen Bereiche gibt das BFSG Unternehmen und Organisationen eine Orientierungshilfe, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es ist ein entscheidender Schritt, um Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen voranzubringen.

Technische und gestalterische Vorgaben an Websites gemäß BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) legt verbindliche Anforderungen fest, um Websites barrierefrei zu gestalten. Diese technischen und gestalterischen Vorgaben orientieren sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und adressieren verschiedene Aspekte, um den Zugang für alle Nutzer:innen zu gewährleisten.

Technische Vorgaben

Kompatibilität mit assistiven Technologien:

  • Websites müssen so gestaltet sein, dass sie mit Screenreadern, Braillezeilen und anderen assistiven Technologien korrekt interagieren.
  • Semantisch korrektes HTML und ARIA-Attribute (Accessible Rich Internet Applications) sind essenziell.

Tastaturbedienbarkeit:

  • Alle Funktionen einer Website müssen vollständig ohne Maus, allein durch die Tastatur, nutzbar sein.
  • Fokusindikatoren müssen sichtbar und intuitiv navigierbar sein.

Responsive Design:

  • Inhalte müssen auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen zugänglich sein, einschließlich Mobilgeräten, Tablets und Desktop-Computern.
  • Dynamische Anpassungen an Zoom-Einstellungen müssen unterstützt werden.

Ladezeiten und Performance:

  • Schnelle Ladezeiten sind erforderlich, da längere Ladezeiten Barrieren darstellen können, insbesondere für Nutzer:innen mit eingeschränkter Bandbreite oder älteren Geräten.

Konformität mit den WCAG:

  • Websites müssen mindestens den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Level AA entsprechen. Dies umfasst spezifische Kriterien für Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Gestalterische Vorgaben

Farbkontraste und visuelle Zugänglichkeit:

  • Texte und wichtige visuelle Elemente müssen über ausreichende Farbkontraste verfügen (mindestens 4,5:1 für Fließtext).
  • Kein alleiniger Einsatz von Farben zur Vermittlung von Informationen (z. B. Rot für Fehleranzeigen).

Textgestaltung:

  • Skalierbarer Text mit Möglichkeit zur Anpassung der Schriftgröße.
  • Lesbare und serifenlose Schriften sowie angemessene Zeilenabstände und Absätze.

Multimediale Inhalte:

  • Bereitstellung von Untertiteln für Videos und Audiodeskriptionen für visuelle Inhalte.
  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken, um deren Inhalt auch für Screenreader-Nutzer:innen zugänglich zu machen.

Konsistenz und intuitive Navigation:

  • Einheitliche Gestaltung von Navigationselementen, Buttons und Formularen auf der gesamten Website.
  • Bereitstellung einer klaren Struktur durch Überschriftenhierarchien, Listen und gut sichtbare Menüs.

Barrierefreie Formulare:

  • Eindeutige Beschriftungen für Eingabefelder (Labels).
  • Fehlermeldungen müssen verständlich und leicht zu korrigieren sein.

Integration und Testing

Die Umsetzung barrierefreier Websites erfordert regelmäßige Tests mit verschiedenen Nutzergruppen und assistiven Technologien. Automatisierte Tools wie die Google Chrome Extension: Silktide können helfen, technische Anforderungen zu überprüfen, ersetzen aber nicht die manuelle Prüfung und das Nutzerfeedback.

Wichtige Stichtage für die Umsetzung des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und enthält klare zeitliche Vorgaben, die Unternehmen und Organisationen bei der Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen berücksichtigen müssen. Diese Fristen ermöglichen eine gestaffelte Umsetzung und geben den Betroffenen ausreichend Zeit zur Anpassung.

28. Juni 2025: Inkrafttreten des BFSG

Ab diesem Datum gelten die Anforderungen des BFSG verbindlich für alle Produkte und Dienstleistungen, die unter das Gesetz fallen und nach diesem Datum neu in Verkehr gebracht oder angeboten werden. Dies betrifft insbesondere:

  • Neue Websites und mobile Anwendungen.
  • Neue Produkte wie Selbstbedienungsterminals und Verbraucherendgeräte.
  • Dienstleistungen wie Online-Banking, E-Commerce und Telekommunikation.

Übergangsregelungen für bestehende Produkte und Dienstleistungen

Für bestehende Angebote, die bereits vor dem 28. Juni 2025 bereitgestellt wurden, gelten in vielen Fällen Übergangsfristen. Diese ermöglichen es Unternehmen, ihre bestehenden Systeme und Dienstleistungen an die neuen Anforderungen anzupassen. Die genauen Regelungen können je nach Produkt- oder Dienstleistungsart variieren.

Kontrolle und Durchsetzung des BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sieht klare Mechanismen zur Kontrolle und Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen vor. Diese sollen sicherstellen, dass Unternehmen und Organisationen die Vorgaben einhalten und Menschen mit Behinderungen tatsächlich von den Maßnahmen profitieren können. Die Überwachung erfolgt durch staatliche Stellen, die für die Einhaltung und Sanktionierung bei Verstößen zuständig sind.

Zuständige Behörden

Die Kontrolle der Umsetzung des BFSG liegt in der Verantwortung der Marktüberwachungsbehörden. Diese Behörden prüfen, ob Produkte und Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen, die vorgeschriebenen Barrierefreiheitsstandards erfüllen. In Deutschland sind dies meist spezialisierte Einrichtungen auf Landes- oder Bundesebene, abhängig von der Produkt- oder Dienstleistungskategorie.

Verfahren zur Überprüfung

Marktüberwachung:

  • Die Behörden führen Stichprobenkontrollen durch, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen.
  • Produkte und Dienstleistungen, die als besonders relevant für den Verbraucherschutz gelten, können gezielt kontrolliert werden.

Meldungen und Beschwerden:

  • Verbraucher:innen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, können Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen melden.
  • Unternehmen sollten interne Prozesse etablieren, um auf Beschwerden zeitnah zu reagieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Selbstdeklaration und Nachweise:

  • Unternehmen können dazu verpflichtet werden, die Einhaltung der Anforderungen durch Konformitätserklärungen nachzuweisen.
  • Dabei wird dokumentiert, wie die Vorgaben des BFSG bei der Entwicklung und Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen umgesetzt wurden.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven digitalen Gesellschaft. Es verpflichtet Unternehmen und Organisationen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, und stärkt damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Durch die klare Verankerung von Barrierefreiheitsstandards werden nicht nur gesetzliche Vorgaben geschaffen, sondern auch Chancen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte digitale Transformation eröffnet.

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